
Vor zwei Jahren entschied die EU-Kommission, dass Google seine Marktmacht ausnutzt, da der Tech-Konzern die eigene Suchmaschine unter Android zum Standard macht. Daraufhin führte Google den “Choice Screen” ein, damit User bei der Einrichtung neuer Android-Geräte zwischen Google und drei weiteren alternativen Suchmaschinen auswählen können. Die freien Plätze versteigerte Google über eine Auktion – was erneut für Kritik sorgte.
Suchmaschinen-Chefs fordern fairen Wettbewerb
Gegen dieses System wollen die Suchmaschinen Ecosia, Duckduckgo, Qwant, Lilo und Seznam nun vorgehen. Daher formulieren sie einen offenen Brief an die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. In dem Schreiben bitten die Anbieter Vestager darum, ein Treffen zwischen den alternativen Suchmaschinen und Google zu organisieren.
Der CEO und Gründer von Ecosia, Christian Kroll, begründet die Notwendigkeit des offenen Briefes folgendermaßen: “Seit der Kartellbuße der EU, die 2018 gegen Google verhängt wurde, ignoriert der Gigant weiterhin ungeniert geltendes Kartellrecht und bietet auktionsbasierte Lösungen an, die ein klarer Affront sind gegen die Hoheit der europäischen Kartellbehörden.” Ein Gespräch zwischen der EU-Kommission, Google und den Betreibern der alternativen Suchmaschinen sei daher “dringend erforderlich”.
“Wir unterstützen von ganzem Herzen das Bestreben der Kommission, gegen die fest verankerten Wettbewerbshemmnisse durch Google vorzugehen. Wir fordern, dass diese Absichten jetzt in die Praxis umgesetzt werden, unter voller Ausnutzung ihrer vorhandenen Mittel”, heißt es im offenen Brief, den Ecosia im unternehmenseigenen Blog veröffentlicht hat.
Bei erster Google-Auktion sicherten sich Duckduckgo, Info.com und GMX die Plätze
Die freien Plätze versteigerte Google für jedes EU-Land einzeln. Im Januar 2020 konnten in Deutschland Duckduckgo, Info.com und GMX einen Platz in der Android-Auswahl ergattern. Bei der Versteigerung musste jeder Anbieter angeben, wie viel Geld er für jeden User zahlen würde, der ihre Suchmaschine anklickt. Am Ende zahlten sie jedoch nicht den angegeben Betrag, sondern den vierthöchsten bei der Versteigerung ermittelten Preis.