
Das Bundesfinanzministerium hat einen “Leitfaden zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren” veröffentlicht. Dieser soll Influencer darüber informieren, welche Steuern sie zahlen müssen. Auch YouTuber, Blogger und Podcaster können dem Leitfaden entnehmen, welche Steuern für sie anfallen.
Steuern für Influencer: Leitfaden klärt auf
Statt Geld in teure Werbespots und Plakatflächen zu investieren, setzen immer mehr Unternehmen auf Influencer, um junge Zielgruppen zu erreichen. Firmen zahlen teilweise fünfstellige Beträge für einen einzelnen Social-Media-Beitrag eines Influencers. Jeden Tag ein paar Stories und Bilder posten und dafür tausende Euro und hochwertige Produkte kassieren: Was für viele wie eine Traumvorstellung klingt, ist für Influencer weltweit schon längst Realität.
Personen wie Pamela Reif (6,4 Millionen Follower) oder Julia Schröder (2,4 Millionen Follower) verdienen ihr Geld mit Influencer-Marketing. Auf allen möglichen Social-Media-Plattformen bewerben sie Produkte, zeigen ihre täglichen Beauty-Routinen und bieten ihren Followern einen Einblick in ihr Leben. Hört sich erstmal ziemlich einfach an – doch wie müssen Influencer ihre Einnahmen versteuern?
Um diese Frage zu klären, wurde der Leitfaden vom Bundesfinanzministerium erarbeitet. Mit dessen Hilfe können Influencer einordnen, ob und welche Steuern sie überhaupt zahlen müssen.
Der Leitfaden zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren soll auch Druck auf die Influencer ausüben: „Der Bereich der sozialen Medien gerät zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden, welche beispielsweise mittels Internetrecherche oder Auskunftsersuchen an Ihre Geschäftspartner einen recht guten Einblick über Ihre Tätigkeit bekommen können.”
Leitfaden soll Influencer warnen
Anscheinend ist der Fiskus mit der Steuermoral der meisten Influencer nicht zufrieden, denn der Leitfaden macht die Konsequenzen bei einer Nichtzahlung ziemlich deutlich: “Sollten Sie Ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, riskieren Sie hier neben der Nachzahlung der nicht bezahlten Steuern beispielsweise hohe Zinszahlungen, Geldstrafen und in Extremfällen sogar eine Freiheitsstrafe (Steuerstraftat)“, schreibt das Bundesfinanzministerium gerichtet an die Influencer.
Influencer, die unter die im Leitfaden beschriebenen Voraussetzungen zur Steuerpflicht fallen, sollten nun dringend ein Gewerbe anmelden und Kontakt zu ihrem Finanzamt aufnehmen. Außerdem müssen sie Sachzuwendungen, wie Hotelbesuche oder Kleidung und Schmuck, so genau wie möglich dokumentieren, damit sie diese einkommens- und umsatzsteuerlich nachweisen und versteuern können.
Hier kommst du zum vollständigen Leitfaden des Bundesfinanzministeriums.