
Aus Angst vor Abmahnungen, entscheiden sich viele Influencer dazu, jede Markennennung als Werbung zu markieren. Da das jedoch offensichtlich nicht Ziel der Sache ist, muss nun eine andere Lösung her. Wenn jede Erwähnung als Werbung gekennzeichnet werden muss, schwindet die Transparenz. Follower von Influencern wissen somit nicht mehr, für welche Erwähnung der Influencer Geld bekommt und bei welcher es sich um eine persönliche Empfehlung handelt.
Der neue Gesetzentwurf soll für klare Vorgaben sorgen
Das Bundesjustizministerium setzte sich daher mit Branchenvertretern und Wettbewerbsverbänden zusammen, um eine bessere Lösung zu finden. Dazu gibt es nun einen finalen Entwurf, der die Beurteilung deutlich erleichtern soll. Zusammengefasst: Influencer sollen nur noch dann Beiträge als Werbung markieren müssen, wenn sie dafür eine Gegenleistung bekommen. Auch vorher soll das schon so gewesen sein. Das verdeutlicht der Entwurf allerdings noch einmal, um die allgemeine Unsicherheit aus der Welt zu schaffen.
Es handelt sich nur um einen Entwurf
Die finale Entscheidung ist noch nicht gefallen und es wird wahrscheinlich noch etwas dauern, bis das Thema endgültig durch ist. Der Geschäftsführer des Wettbewerbsverbands, Ferdinand Selonke, äußerte seine Bedenken. Heise gegenüber meinte er, dass es besser wäre, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs abzuwarten, anstatt eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Dem BGH liegen noch einige Fälle vor, über die bisher nicht entschieden wurde. Eine finale Entscheidung kann daher noch etwas dauern.