
Der Referentenentwurf zu den Hinweispflichten wurde bereits am Dienstag veröffentlicht. Er gehört zu einem Gesetz, in dem die vertraglichen Regelungen zukünftig festgehalten werden sollen. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt.
Mehr Aufklärung und Schutz für Kunden
Der Entwurf soll Marktplätze dazu verpflichten, “die wesentlichen Kriterien des Rankings von Suchergebnissen und deren Gewichtung offenzulegen”. Mit Hilfe dieser Pflicht sollen die Online-Marktplätze ihren Usern verständlich machen, warum bestimmte Artikel in der Ergebnisanzeige ganz oben stehen. Der Gesetzesentwurf fordert zudem mehr Transparenz bei den Algorithmen, die die Preise kalkulieren. Amazon und Co sollen die Nutzer darüber informieren, wenn sie Preise aufgrund einer automatisieren Entscheidung personalisieren.
Darüber hinaus sollen die E-Commerce-Konzerne in Zukunft auch darüber Auskunft geben müssen, ob es sich bei einzelnen potentiellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Auch die Käufer von Eintrittskarten sollen demnächst mehr Schutz erhalten. Wer ein Ticket nicht beim Veranstalter selbst erwirbt, sondern über eine Ticketbörse bei einem Wiederverkäufer, soll künftig Informationen über den vom Veranstalter festgelegten Preis erhalten.
Neben den Forderungen nach Transparenz will das Justizminiserium in einem zweiten Gesetz die Verbraucherrechte beim Kauf von digitalen Inhalten und Dienstleistungen ausdehnen. Der Entwurf verpflichtet die Verkäufer gesetzlich zu einer kostenlosen Bereitstellung von Updates und neuer Sicherheitsmaßnahmen. “Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Software oder Apps kaufen, ist es nicht hinnehmbar, wenn sie diese nicht über einen längeren Zeitraum nutzen können“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Die beiden Entwürfe befinden sich auf der Website des Bundesjustizministeriums. Bisher gibt es noch keine Stellungnahme der betroffenen Konzerne.