
Deutsche Onlineshops müssen zukünftig Informationen über Rankingfaktoren anzeigen. Darüber hinaus werden Softwareanbieter dazu gezwungen, benötigte Updates anzubieten. Das besagen zwei Gesetzesentwürfe, die das Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz publiziert hat. Die Entwürfe setzen mehrere neue EU-Regelungen um.
Transparenz bei Rankingfaktoren
Da die Kaufentscheidung von Verbrauchern durch das Produkt-Ranking beeinflusst werden kann, müssen Konsumenten zukünfitg über die Hauptparameter informiert werden. Zudem müssen Onlinehändler beim Vergleichen von Angeboten Informationen zu den einbezogenen Anbietern preisgeben. Wenn Verkäufer einen Preis automatisiert personalisieren, müssen sie ebenfalls darauf hinweisen. Der Branchenverband Bitkom kommentiert die neuen Hinweispflichten als „zum Teil praxisfern und in ihrer Umsetzbarkeit fragwürdig“ und fordert mehr Qualität statt Quantität, wenn es um Hinweise geht.
Updatepflicht für digitale Produkte
Die Anbieter von digitalen Produkten müssen in Zukunft versichern können, dass benötigte Aktualisierungen für die Verbraucher bereitgestellt werden und diese darüber auch informieren. Sollte ein User notwendige Updates nicht installieren, ist der Anbieter nicht mehr für eventuell auftretende Mängel verantwortlich.
Zwar erkennt der Bitkom das Ziel an, die Gerätesicherheit erhöhen zu wollen – trotzdem fordert er klare Vorgaben zur Dauer der Updatepflicht. Der Gesetzesentwurf erkläre nicht hinreichend, wie lange Anbieter für die Funktionalität ihrer Software haften müssen. Ausgenommen sind bei dieser Pflicht übrigens Anwendungen, die lizenzfrei angeboten werden und kein Geschäft mit ihren Nutzerdaten machen.
Das Gesetz soll am 28. Mai in Kraft treten – allerdings müssen Bundesrat und Bundestag den Entwurf noch absegnen.