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	<title>Impressum Archive - Online-Marketing Magazin</title>
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	<description>Das Magazin für Infos aus der Welt des digitalen Marketings</description>
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	<title>Impressum Archive - Online-Marketing Magazin</title>
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		<title>Facebook Impressum: Was Unternehmer wissen müssen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2022 08:00:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
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		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nur eine falsche Verlinkung oder eine unvollständige Angabe können bereits eine Abmahnung nach sich ziehen. Dabei kann ein Facebook Impressum &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Nur eine falsche Verlinkung oder eine unvollständige Angabe können bereits eine Abmahnung nach sich ziehen. <strong>Dabei kann ein Facebook Impressum seit 2014 ohne großen Aufwand verfasst werden.</strong> Einfach, rechtssicher und bequem lässt sich der Nachweis erstellen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Es ist schließlich offiziell: Jede Unternehmensseite benötigt ein Impressum. In der Fachsprache nennt sich dieses auch </span><i><span style="font-weight: 400;">Anbieterkennzeichnung</span></i><span style="font-weight: 400;">. Ausgenommen von der Regelung sind nur rein private Seiten. Ansonsten sind alle geschäftsmäßigen Internetauftritte zu dem Nachweis verpflichtet.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Dieses Gesetz gilt aber nicht nur für die offizielle Unternehmensseite, sondern auch für die Präsenz in sozialen Netzwerken. Nicht ohne Grund verlangt Facebook somit von seinen Usern &#8222;</span><i><span style="font-weight: 400;">ein leicht erkennbares, ständig verfügbares und unmittelbar erreichbares Impressum</span></i><span style="font-weight: 400;">&#8220; (§ 5 Abs. 1 TMG).</span></p>
<h2><b>Leicht zugängliches Facebook Impressum – keine Selbstverständlichkeit</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Lange Zeit waren Unternehmer ratlos. Wo sollten sie ihr Impressum angemessen auf Facebook integrieren? Der Nachweis muss schließlich leicht zu finden sein, ohne dass er den ästhetischen Gesamteindruck der Unternehmensseite stört.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">2014 schaffte Facebook dieses Problem aus dem Weg. Endlich stellte das Social Network seinen Usern ein integriertes Impressumfseld zur Verfügung. Ab sofort <strong>gelangt man über den Reiter &#8222;</strong></span><strong><i>Info</i>&#8220; nicht nur zu den wichtigsten Seitendaten, sondern auch zum Facebook Impressum.</strong></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Hier erwarten den User 2.000 Zeichen für sein Impressum. Überschreitet der Text jedoch die 2.000er-Marke, präsentiert ihn das soziale Netzwerk in verkürzter Version. In diesem Fall wird das vollständige Impressum verlinkt.</span></p>
<h3><b>Facebook Impressum erstellen – Schritt für Schritt</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Mit der 2014 eingeführten Impressumfunktion lässt sich der obligatorische Nachweis mit nur wenigen Klicks auf die Unternehmensseite einbinden. Die folgende Anleitung dient zur Orientierung:</span></p>
<ul>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Zunächst öffnet der User auf seinem Facebook-Profil den Reiter &#8222;</span><i><span style="font-weight: 400;">Info</span></i><span style="font-weight: 400;">&#8222;.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Daraufhin erscheint eine Übersicht mit allen relevanten Profilinformationen – vom Namen über die Anschrift bis hin zu den thematischen Schwerpunkten.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">In dieser Übersicht befindet sich auch das Feld &#8222;</span><i><span style="font-weight: 400;">Impressum</span></i><span style="font-weight: 400;">&#8222;.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Genau hier trägt der User nun seine gesetzlichen Pflichtdaten zur Anbieterkennzeichnung ein.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Im finalen Schritt klickt der User auf &#8222;</span><i><span style="font-weight: 400;">Änderungen speichern</span></i><span style="font-weight: 400;">&#8222;.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Das Impressum ist auf die Unternehmensseite eingebettet.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-weight: 400;">Ein Impressum allein aber macht noch keine vollständige und rechtssichere Facebook-Seite. Nicht ohne Grund <strong>nutzen viele Unternehmer bei der Verfassung der Anbieterkennzeichnung einen Facebook-Impressum-Generator.</strong> Kostenlose Tools oder Mustertexte für das Impressum stellen auch Kanzleien oder Rechtsberatungen zur Verfügung.</span></p>
<h3><b>Facebook Impressum verlinken – die Alternative</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Vielen Betrieben reichen die 2.000 Zeichen für das Impressum nicht aus. Sie brauchen mehr Platz. Nicht umsonst betten sie in ihr Impressum häufig einen externen Link zur Unternehmensseite ein. Über diesen gelangt der Nutzer einfach und schnell zum vollständigen Firmenimpressum.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Nur die Startseite zu verlinken, reicht allerdings nicht aus. Der Link muss stets direkt zum Impressum führen. Genauso wichtig ist eine eindeutige Beschriftung. Auf den ersten Blick muss die Absicht des externen Links erkennbar sein – ob mit einem thematisch relevanten Ankertext, einem informativen Zusatz oder einer entsprechenden URL.</span></p>
<p><b>Gut zu wissen:</b><span style="font-weight: 400;"> In das Impressum auf der Website gehört eine kleine Anmerkung, dass sich die Informationen auch auf die sozialen Netzwerke beziehen. Im Idealfall wird die Facebook-Seite des Betriebs direkt im Websiten-Impressum verlinkt. So sind Irrtümer ausgeschlossen.</span></p>
<h2><b>Die Rechtslage im Blick behalten</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Rechtslage auf <a href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/content-management-social-media-ratgeber/">Social Media</a> ändert sich schnell. Ständig kommen neue Regelungen hinzu, während alte Regelungen für ungültig erklärt werden. So steht jeder Unternehmer in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben für den Facebook-Auftritt regelmäßig zu überprüfen. Nur so bleibt er über Änderungen auf dem Laufenden und kann das Facebook Impressum schnellstmöglich an die neue Rechtslage anpassen.</span></p>
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		<title>Impressum auf Instagram: Ein unliebsames Thema? Wir sagen euch, was zu beachten ist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2021 08:00:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In diesem Ratgeber sagen wir dir, wann Du auf Instagram ein Impressum führen musst, welche Angaben es enthalten sollte und &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">In diesem Ratgeber sagen wir dir, wann Du auf Instagram ein Impressum führen musst, welche Angaben es enthalten sollte und vor allem wo Du es am geschicktesten und trotzdem rechtssicher unterbringst.</span></p>
<h2><strong>Wann ist ein Impressum auf Instagram Pflicht?</strong></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Eine Impressumspflicht auf Instagram besteht immer dann, wenn der Account nicht mehr ausschließlich zu privaten Zwecken besteht. Die Schwelle zum dem, was der Gesetzgeber &#8222;geschäftsmäßig&#8220; nennt, ist aber sehr niedrig. Es reicht der gelegentliche Verweis auf eine eigene Website, ein eigenes Unternehmen oder die Dienstleistungen Dritter. Influencer, die selbst Werbung betreiben oder durch Werbeeinblendungen Einkünfte erzielen, sind natürlich eindeutig gewerbsmäßig unterwegs und daher verpflichtet, ein Impressum auf Instagram anzugeben.</span></p>
<h3><strong>Welche Angaben muss das Impressum auf Instagram enthalten?</strong></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Vorgaben sind eindeutig und stehen im § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Ein Impressum auf Instagram muss prinzipiell die gleichen Informationen liefern, die auch auf einer Website zu veröffentlichen sind:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-weight: 400;">Vor- und Nachname vollständig ausgeschrieben (eventuell der Unternehmensname plus Rechtsform),</span></li>
<li><span style="font-weight: 400;">Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort (ein Postfach ist nicht erlaubt),</span></li>
<li><span style="font-weight: 400;">Kontaktdaten wie Telefon- und Mobil-Nummer, E-Mail-Adresse,</span></li>
<li><span style="font-weight: 400;">eine registrierte Nummer, die eine Identifizierung erlaubt (Umsatzsteueridentifikations-, Handelsregister-, Genossenschaftsregister-, Vereinsregister-Nummer oder sonstige)</span></li>
</ul>
<h3><strong>Wo kann das Impressum stehen?</strong></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber, dass ein Impressum einfach aufzufinden und leicht aufzurufen ist. Es muss folglich durch einen gut sichtbaren Hinweis gekennzeichnet sein. Nun bietet Instagram auf der Account-Startseite kaum Platz, die notwendigen Angaben unterzubringen. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang die sogenannte Zwei-Klick-Regelung erlaubt. Das heißt: Das Instagram-Impressum muss nicht direkt auf der Startseite stehen, sondern lediglich mit zwei Klicks erreichbar sein. Da die meisten Instagram-Nutzer jedoch den kostbaren Ort &#8222;Website&#8220; kaum für einen Impressums-Link &#8222;verschwenden&#8220; möchten, gibt es drei Möglichkeiten:</span></p>
<h5><b>Mit Backlink-Tools eine Zwischenseite einrichten</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Der Link von der Instagram-Startseite führt dann auf diese Zwischenseite, von der aus wiederum andere Webseiten verlinkt werden können &#8211; unter anderem eben auch das Impressum. Das Problem dabei: Streng genommen wird die Zwei-Klick-Regel damit nicht eingehalten, weil dein Nutzer drei Klicks benötigt, um dein Impressum auf Instagram aufzurufen.</span></p>
<h5><b>Eine Umleitungs-URL verwenden</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Möglicherweise stellst Du dir die Frage, warum Du nicht direkt auf deine Website verlinken kannst, auf der ja ein ordnungsgemäßes Impressum steht? Weil der Hinweis auf das Impressum damit nicht deutlich sichtbar wäre. Die Lösung liegt in einer Umleitungs-URL, die auf deine Homepage umleitet, aber den Zusatz Instagram-Impressum trägt. So landen deine Follower auf deiner Website und finden dort auch den Link zum Impressum. Nicht optimal an dieser Lösung sind die ebenfalls drei erforderlichen Klicks.</span></p>
<h5><b>Eine eigene Zwischenseite erstellen</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Rechtlich einwandfrei ist die Variante, eine eigene Zwischenseite zu erstellen, die den Namen der eigenen Website plus den Zusatz Instagram-Impressum trägt &#8211; und auf der das Impressum dann auch tatsächlich steht. Da die meisten Nutzer sich kaum dafür interessieren dürften, kann mit Buttons und Vorschaubildern auf die eigentliche Zielseite verwiesen werden. So werden wirklich nur zwei Klicks benötigt, um auf das Instagram-Impressum zu gelangen &#8211; und es können auf dieser Zwischenseite zudem beliebig viele andere Links untergebracht werden.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Wichtig:</strong> Zur nachhaltigen Absicherung eines Instagram-Accounts muss das Instagram-Impressum braucht es eine Datenschutzerklärung als Ergänzung. Dies rührt daher, dass der Europäischen Gerichtshof entschieden hat, das sowohl der Nutzer einer Social Media Fanpage als auch die Plattform selbst für den Datenschutz verantwortlich sind. Vorlagen der Datenschutzerklärung speziell für Social Media findest Du im Netz. Achte darauf, dass diese ausdrücklich als rechtssicher gekennzeichnet sind.</span></p>
<h3><strong>Was kann passieren, wenn ich kein Impressum auf Instagram angebe?</strong></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Im schlimmsten Fall kann die Verletzung der Impressumspflicht richtig viel Geld kosten. Bringen Konkurrenten eine förmliche Abmahnung auf den Weg, dann enthält diese zumeist nicht nur die eigentliche Strafgebühr, sondern auch eine sogenannte Unterlassungserklärung mit weiteren Bußgeldandrohungen und der Aufforderung, diese zu unterschreiben. Hier kann nur eine Rechtsanwalt Abhilfe schaffen &#8211; der für seine Bemühungen natürlich auch bezahlt werden muss. Und schließlich können auch die zuständigen Behörden empfindliche Bußgelder bis zu einer Maximalhöhe von 50.000 Euro verhängen.</span></p>
<h3><strong>Fazit</strong></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Wer sich aus welchen Gründen auch immer, sei es aus Bequemlichkeit oder aus Unwissen, nicht um sein Impressum auf <a href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/juengere-zielgruppen-meiden-nach-facebook-nun-auch-zunehmend-instagram/">Instagram</a> kümmert, riskiert empfindliche Strafen. Die deutsche Rechtsprechung betrachtet Verstöße gegen die Impressumspflicht nicht als Kavaliersdelikt, sondern steht im Zweifelsfall eher auf Seiten des abmahnenden Wettbewerbers. Mit unserem Ratgeber kannst Du dein Impressum auf Instagram leicht erstellen und richtig platzieren. So bist Du immer auf der sicheren Seite.</span></p>
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