
Amazon greift gerne mal hart durch, wenn ein Händler unter Verdacht steht, über die Plattform gefälschte Produkte zu verkaufen. Oft werden die Seller-Konten gesperrt und die dort angehäuften Umsätze der Händler eingefroren. Der Zugriff auf das Geld ist somit verwehrt und der Händler kann vorerst nichts mehr Verkaufen. Dieses Vorgehen könnte jedoch bald der Vergangenheit angehören, wie sich aus einem Urteil des Landgerichts München ablesen lässt.
Amazon darf Erlöse nicht einbehalten
Das kürzlich veröffentlichte Urteil der Münchner Richter besagt, dass Amazon zwar weiterhin den Account eines Händlers sperren darf, um den Verkauf illegaler Waren zu unterbinden. Dies gelte insbesondere dann, wenn Amazon durch einen externen Hinweis auf die illegalen Aktivitäten hingewiesen werde, wie Internet-World schreibt. Das Zurückhalten der angesammelten Kundengelder jedoch, sei laut Gericht unzulässig. „Unter keinen Umständen war eine Fallkonstellation denkbar, in der Amazon für den Verkauf der Waren in Anspruch genommen werden kann. Deshalb gab es auch keinen Anlass, die aufgelaufenen Kundengelder zurückzuhalten“, so der Kläger.
Im vorliegenden Fall hatte ein Händler aus Aachen, Marcel van Maele, gegen Amazon geklagt. Er solle laut einem Hinweis von Microsoft illegale Softwarekopien über seinen Amazon-Account verkauft haben. Wegen des Vorwurfs, gefälschte Ware zu verkaufen, soll Amazon den Account des Händlers schon 2017 und 2018 vorübergehend gesperrt haben. 2019 machte der E-Commerce-Riese das Konto komplett dicht – und behielt Erlöse im Wert von ca. 22.000 Euro zurück, was letztendlich für die Klage sorgte.