
Gerade bei hohen Einkommen können jedes Jahr beträchtliche Summen an das Finanzamt fließen. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, wie erfolgreich das Unternehmen wirtschaftet, sondern was mit dem erwirtschafteten Kapital geschieht. Bleibt die Vermögensstruktur unverändert, werden mögliche steuerliche Gestaltungsspielräume schnell übersehen. „Viele Unternehmer konzentrieren sich verständlicherweise auf ihr operatives Geschäft. Irgendwann kommt aber der Punkt, an dem man sich auch damit beschäftigen sollte, wie sich die hohe Steuerbelastung sinnvoll mit dem eigenen Vermögensaufbau verbinden lässt“, sagt Jonas Frank, Geschäftsführer der Frank Finanzplanung GmbH & Co. KG.
„Der entscheidende Schritt ist, die Steuerbelastung nicht isoliert zu betrachten, sondern sie mit einer Investition zu verbinden, die einen eigenen Vermögenswert schafft und langfristig wirtschaftlich funktioniert“, ergänzt Lukas Frank. Genau auf solche Konstellationen haben sich Jonas Frank, Lukas Frank und Norbert Frank mit der Frank Finanzplanung GmbH & Co. KG spezialisiert. Das familiengeführte, marktunabhängige Finanzdienstleistungsunternehmen begleitet vor allem Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Topverdiener bei steueroptimierten Sachwertinvestments. Einen Schwerpunkt bilden dabei PV-Direktinvestments. Bevor ein konkretes Projekt ausgewählt wird, erläutern die drei Geschäftsführer die wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie die allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen. Die individuelle steuerliche Beurteilung erfolgt dabei in Abstimmung mit einem Steuerberater.

Der IAB schafft steuerlichen Spielraum für Investitionen
Wer ein hohes Einkommen erzielt, hat nicht automatisch viele Möglichkeiten, die damit verbundene Steuerbelastung aktiv zu gestalten. Gerade ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 250.000 Euro, wie es bei vielen Kunden der Frank Finanzplanung GmbH & Co. KG der Fall ist, können deshalb steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten interessant werden. Eine davon ist der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können geplante Investitionen bereits vor ihrer tatsächlichen Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden. Die Steuerlast kann dadurch im betreffenden Jahr sinken. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, muss jedoch immer individuell mit dem Steuerberater geklärt werden.
Damit ist zunächst nur steuerlicher Spielraum geschaffen. Die wichtigere Frage lautet, was anschließend daraus entsteht. Photovoltaikanlagen können hier eine Verbindung herstellen: Unter entsprechenden Voraussetzungen lassen sie sich mit dem IAB kombinieren und produzieren gleichzeitig Strom, dessen Verkauf laufende Einnahmen ermöglichen kann. Ob daraus tatsächlich ein tragfähiges Investment wird, entscheidet sich allerdings an ganz anderen Zahlen als der Höhe der Steuerentlastung. Stromerträge, Anschaffungspreis, Finanzierung und laufende Betriebskosten müssen so zusammenspielen, dass über die Jahre ein plausibler Gewinn entstehen kann.
Bei der Projektauswahl entscheidet sich, ob die Rechnung aufgeht
Gerade weil der steuerliche Effekt früh sichtbar wird, besteht die Gefahr, ihm zu viel Gewicht zu geben. Ein hoher IAB nützt wenig, wenn das ausgewählte PV-Projekt später wirtschaftlich enttäuscht oder die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung nicht erfüllt. Deshalb müssen das relevante Steuerjahr, die geplante Fertigstellung und die gesetzlichen Investitionsfristen ebenso zusammenpassen wie die wirtschaftlichen Eckdaten der Anlage. Andernfalls können bereits erhaltene steuerliche Vorteile rückgängig gemacht werden und zusätzlich Zinsen anfallen.
Das Team der Frank Finanzplanung GmbH & Co. KG betrachtet deshalb nicht nur, welche steuerliche Wirkung ein Projekt ermöglichen kann, sondern auch, auf welchen Annahmen dessen Kalkulation beruht. Für die Einordnung von PV-Direktinvestments verweist das Unternehmen zudem auf eine fachliche Stellungnahme einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu den steuerlichen Vorteilen eines Photovoltaik-Direktinvestments im Hinblick auf den IAB und Sonderabschreibungen sowie deren Anforderungen. „Entscheidend ist, mit realistischen Annahmen zu rechnen. Wenn Stromerträge zu hoch oder laufende Kosten zu niedrig angesetzt werden, entsteht schnell ein Bild, das mit dem tatsächlichen Betrieb der Anlage wenig zu tun hat“, erklärt Jonas Frank.

Aus der steuerlichen Gestaltung wird ein eigener Sachwert
„Eine hohe Steuererstattung allein schafft noch kein Vermögen. Entscheidend ist, ob daraus ein Sachwert entsteht, der langfristig wirtschaftlich funktioniert und laufende Einnahmen erwirtschaften kann“, erklärt Norbert Frank. Bei einem PV-Direktinvestment investiert der Unternehmer deshalb nicht nur mit Blick auf den anfänglichen Steuereffekt, sondern in eine konkret zugeordnete Photovoltaikanlage. Anders als bei einem Fondsanteil lässt sich das eingesetzte Kapital damit einer konkreten technischen Anlage zuordnen. Diese produziert Strom, der vermarktet wird und über die Betriebsdauer laufende Einnahmen ermöglicht.
Dafür muss nicht zwangsläufig die gesamte Investitionssumme aus vorhandener Liquidität stammen. Über die Projektpartner bestehen Kooperationen mit verschiedenen Finanzierungspartnern, sodass bei passender Bonität auch eine weitgehende Fremdfinanzierung der Investition möglich sein kann. Damit lässt sich ein PV-Direktinvestment umsetzen, ohne das dafür benötigte Kapital vollständig aus eigenen Mitteln aufzubringen. „Interessant ist vor allem die Zeit nach der Finanzierung: Ist diese zurückgeführt, produziert die Anlage weiterhin Strom und kann entsprechende Erlöse erwirtschaften. Diesen Gedanken bezeichnen wir als ‚Sonnenrente‘, ohne damit bestimmte Erträge zu garantieren“, erklärt Lukas Frank.
Wie das konkret aussehen kann, zeigt der Fall des Steuerberaters Johannes Hurst. Bei einem PV-Freiflächenprojekt mit einem Investitionsvolumen von rund 400.000 Euro wurde der Kauf fremdfinanziert. Die steuerliche Gestaltung führte in diesem individuellen Fall zu einer Steuererstattung von mehr als 100.000 Euro. Das Beispiel verdeutlicht, welche Möglichkeiten sich aus dem Zusammenspiel von Investition, Finanzierung und steuerlichen Rahmenbedingungen ergeben können. Wie diese im Einzelfall genutzt werden können, hängt von den persönlichen Voraussetzungen des Investors und den Gegebenheiten des jeweiligen Projekts ab.

Ob aus dem Steuervorteil Vermögen wird, entscheidet sich im laufenden Betrieb
Mit der Inbetriebnahme der Anlage ist die wirtschaftliche Rechnung noch lange nicht abgeschlossen. Künftig muss der Sachwert das leisten, wofür er erworben wurde: Strom produzieren und über dessen Verkauf Einnahmen erwirtschaften. Damit wird die Stromvermarktung zu einem wesentlichen Faktor für die langfristige Wirtschaftlichkeit. Denn selbst eine leistungsfähige Anlage nützt wenig, wenn der erzeugte Strom dauerhaft zu ungünstigen Bedingungen verkauft wird. Die Frank Finanzplanung GmbH & Co. KG berücksichtigt deshalb nicht nur erwartete Strommengen, sondern auch das jeweilige Vermarktungskonzept.
Bei den angebotenen PV-Investments wird dafür auf eine aktive Stromvermarktung über ein Bilanzkreismodell gesetzt. Strombeschaffung und Stromabnahme werden dabei fortlaufend aufeinander abgestimmt, sodass die Vermarktung nicht ausschließlich von der momentanen Produktion einer einzelnen Anlage abhängt. Entscheidend ist auch, welche Erlöse nach Kosten tatsächlich beim Betreiber verbleiben. Genau hier zeigt sich die Qualität eines Projekts: in einer fundierten Kalkulation, die Anlagenleistung, Energievermarktung und Kostenstrukturen zusammenführt und dem Investor eine nachvollziehbare Grundlage für seine Investitionsentscheidung bietet.
Genau an diesem Punkt zeigt sich, ob die ursprüngliche Idee aufgeht. Der IAB kann zunächst die Steuerbelastung reduzieren, doch Vermögen entsteht daraus nicht automatisch. Entscheidend ist vielmehr die notwendige langfristige Gewinnerzielungsabsicht: Erst wenn das eingesetzte Kapital in einer wirtschaftlich funktionierenden Anlage gebunden ist und diese über Jahre Ertrag erwirtschaftet, wird aus dem steuerlichen Spielraum ein langfristiger Vermögensbaustein. „Für uns ist die Steuererstattung nur der Ausgangspunkt. Entscheidend ist, was zehn oder zwanzig Jahre später davon übrig ist: eine Anlage, die dem Unternehmer gehört und weiterhin Einnahmen erwirtschaften kann“, fasst Norbert Frank zusammen.






