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	<title>Recht Archive - Online-Marketing Magazin</title>
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	<description>Das Magazin für Infos aus der Welt des digitalen Marketings</description>
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	<title>Recht Archive - Online-Marketing Magazin</title>
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		<title>Facebook Impressum: Was Unternehmer wissen müssen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Apr 2022 08:00:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nur eine falsche Verlinkung oder eine unvollständige Angabe können bereits eine Abmahnung nach sich ziehen. Dabei kann ein Facebook Impressum &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Nur eine falsche Verlinkung oder eine unvollständige Angabe können bereits eine Abmahnung nach sich ziehen. <strong>Dabei kann ein Facebook Impressum seit 2014 ohne großen Aufwand verfasst werden.</strong> Einfach, rechtssicher und bequem lässt sich der Nachweis erstellen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Es ist schließlich offiziell: Jede Unternehmensseite benötigt ein Impressum. In der Fachsprache nennt sich dieses auch </span><i><span style="font-weight: 400;">Anbieterkennzeichnung</span></i><span style="font-weight: 400;">. Ausgenommen von der Regelung sind nur rein private Seiten. Ansonsten sind alle geschäftsmäßigen Internetauftritte zu dem Nachweis verpflichtet.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Dieses Gesetz gilt aber nicht nur für die offizielle Unternehmensseite, sondern auch für die Präsenz in sozialen Netzwerken. Nicht ohne Grund verlangt Facebook somit von seinen Usern &#8222;</span><i><span style="font-weight: 400;">ein leicht erkennbares, ständig verfügbares und unmittelbar erreichbares Impressum</span></i><span style="font-weight: 400;">&#8220; (§ 5 Abs. 1 TMG).</span></p>
<h2><b>Leicht zugängliches Facebook Impressum – keine Selbstverständlichkeit</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Lange Zeit waren Unternehmer ratlos. Wo sollten sie ihr Impressum angemessen auf Facebook integrieren? Der Nachweis muss schließlich leicht zu finden sein, ohne dass er den ästhetischen Gesamteindruck der Unternehmensseite stört.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">2014 schaffte Facebook dieses Problem aus dem Weg. Endlich stellte das Social Network seinen Usern ein integriertes Impressumfseld zur Verfügung. Ab sofort <strong>gelangt man über den Reiter &#8222;</strong></span><strong><i>Info</i>&#8220; nicht nur zu den wichtigsten Seitendaten, sondern auch zum Facebook Impressum.</strong></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Hier erwarten den User 2.000 Zeichen für sein Impressum. Überschreitet der Text jedoch die 2.000er-Marke, präsentiert ihn das soziale Netzwerk in verkürzter Version. In diesem Fall wird das vollständige Impressum verlinkt.</span></p>
<h3><b>Facebook Impressum erstellen – Schritt für Schritt</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Mit der 2014 eingeführten Impressumfunktion lässt sich der obligatorische Nachweis mit nur wenigen Klicks auf die Unternehmensseite einbinden. Die folgende Anleitung dient zur Orientierung:</span></p>
<ul>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Zunächst öffnet der User auf seinem Facebook-Profil den Reiter &#8222;</span><i><span style="font-weight: 400;">Info</span></i><span style="font-weight: 400;">&#8222;.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Daraufhin erscheint eine Übersicht mit allen relevanten Profilinformationen – vom Namen über die Anschrift bis hin zu den thematischen Schwerpunkten.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">In dieser Übersicht befindet sich auch das Feld &#8222;</span><i><span style="font-weight: 400;">Impressum</span></i><span style="font-weight: 400;">&#8222;.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Genau hier trägt der User nun seine gesetzlichen Pflichtdaten zur Anbieterkennzeichnung ein.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Im finalen Schritt klickt der User auf &#8222;</span><i><span style="font-weight: 400;">Änderungen speichern</span></i><span style="font-weight: 400;">&#8222;.</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Das Impressum ist auf die Unternehmensseite eingebettet.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-weight: 400;">Ein Impressum allein aber macht noch keine vollständige und rechtssichere Facebook-Seite. Nicht ohne Grund <strong>nutzen viele Unternehmer bei der Verfassung der Anbieterkennzeichnung einen Facebook-Impressum-Generator.</strong> Kostenlose Tools oder Mustertexte für das Impressum stellen auch Kanzleien oder Rechtsberatungen zur Verfügung.</span></p>
<h3><b>Facebook Impressum verlinken – die Alternative</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Vielen Betrieben reichen die 2.000 Zeichen für das Impressum nicht aus. Sie brauchen mehr Platz. Nicht umsonst betten sie in ihr Impressum häufig einen externen Link zur Unternehmensseite ein. Über diesen gelangt der Nutzer einfach und schnell zum vollständigen Firmenimpressum.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Nur die Startseite zu verlinken, reicht allerdings nicht aus. Der Link muss stets direkt zum Impressum führen. Genauso wichtig ist eine eindeutige Beschriftung. Auf den ersten Blick muss die Absicht des externen Links erkennbar sein – ob mit einem thematisch relevanten Ankertext, einem informativen Zusatz oder einer entsprechenden URL.</span></p>
<p><b>Gut zu wissen:</b><span style="font-weight: 400;"> In das Impressum auf der Website gehört eine kleine Anmerkung, dass sich die Informationen auch auf die sozialen Netzwerke beziehen. Im Idealfall wird die Facebook-Seite des Betriebs direkt im Websiten-Impressum verlinkt. So sind Irrtümer ausgeschlossen.</span></p>
<h2><b>Die Rechtslage im Blick behalten</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Rechtslage auf <a href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/content-management-social-media-ratgeber/">Social Media</a> ändert sich schnell. Ständig kommen neue Regelungen hinzu, während alte Regelungen für ungültig erklärt werden. So steht jeder Unternehmer in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben für den Facebook-Auftritt regelmäßig zu überprüfen. Nur so bleibt er über Änderungen auf dem Laufenden und kann das Facebook Impressum schnellstmöglich an die neue Rechtslage anpassen.</span></p>
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		<title>Bildrechte im Internet: Was müssen Nutzer beachten?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Nov 2021 08:00:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Bildrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Präsenz]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Ratgeber zum Thema Bildrechte zeigt auf, was diesbezüglich im Internet zu beachten ist und wie sich Komplikationen vermeiden lassen. &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Ratgeber zum Thema Bildrechte zeigt auf, was diesbezüglich im Internet zu beachten ist und wie sich Komplikationen vermeiden lassen.</strong></p>
<h2><b>Bildrechte: Wer Bilder verwendet, hat eine Sorgfaltspflicht</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Wer Bilder Dritter verwendet, steht in der Pflicht, vor der Verwendung die Bildrechte zu erwerben.</strong> Das geschieht durch einen Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer. Dieser legt fest, in welcher Form Bilder zu verwenden sind. Bildportale bieten meist feste Lizenzverträge an, bei denen der Uploader der Plattform seine Werke zur Vermarktung verfügbar macht. Gerade online ist jedoch bisweilen schwer festzustellen, ob der Uploader auch tatsächlich der Urheber ist.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Zudem schreibt das deutsche Urheberrecht vor, dass der Urheber eines fremden Bildes klar zu identifizieren sein muss. Für die Form der Nennung greifen die Bedingungen der Lizenzvereinbarung. In der Regel bedeutet dies, dass die Angabe des Fotografen direkt am Bild oder im Impressum erfolgt. Gibt die Lizenz nichts Entsprechendes vor, sollten Webseitenbetreiber auf Nummer sicher gehen. In diesem Fall schafft die Nennung direkt am Bild Klarheit und damit Rechtssicherheit.</span></p>
<h3><b>Mit Creative Commons auf der sicheren Seite &#8211; oder doch nicht?</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Für Bilder unter einer Creative-Commons-Lizenz gelten dieselben Bedingungen &#8211; der Urheber muss genannt werden. <strong>Jedoch ist es nicht nötig, die Bildrechte gesondert zu erwerben, solange die Verwendung im erlaubten Rahmen stattfindet.</strong></span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Neben Bildportalen liefert auch Google Bilder eine Möglichkeit, gemeinfreie Inhalte zu finden. <strong>Die erweiterte Suche lässt sich so einstellen, dass nur frei verwendbare Bilder erscheinen, wo keine Bildrechte gesondert erworben werden müssen.</strong> Jedoch ist Vorsicht geboten: Lädt ein Dritter unberechtigt ein Bild hoch, steht dadurch schlimmstenfalls auch dem Endnutzer eine Abmahnung ins Haus. Schließlich ist der Seitenbetreiber verpflichtet, die Bildlizenz vor der Verwendung zu überprüfen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Wirklich sicher vor Abmahnungen ist also nur, wer die Bildrechte direkt vom Urheber erwirbt.</strong> Dies ist online oft nur schwer realisierbar. Dennoch liefern Nutzerprofile ein erstes Indiz dafür, ob es sich um den echten Fotografen handelt. So verlinken Fotografen, wenn die Nutzungsbedingungen dies gestatten, in ihrem Profil oft ein Facebook-Profil oder ihre Homepage. Auch die anderen Bilder auf dem Account geben Aufschluss: Bestehen starke Unterschiede in Qualität und Stil, spricht dies für eine Täuschung.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Für Seitenbetreiber ist es ratsam, eine Bilderliste zu führen. <strong>Aus dieser sollte hervorgehen, welches Bild wo auf der eigenen Webpräsenz verwendet wird und welche Bildrechte der Urheber einräumt.</strong> Bei Bildern aus Bildportalen sollte zusätzlich zum Namen des Fotografen ein Link auf dessen Nutzerprofil notiert werden.</span></p>
<h3><b>Das passiert bei der Verletzung von Bildrechten</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Wer ein Bild verwendet, ohne die Bildrechte daran zu besitzen, verstößt gegen das Urheberrecht. Selbiges gilt, wenn die Bedingungen der Bildlizenz verletzt ist. In einem solchen Fall kann der Urheber entweder selbst oder über einen Anwalt mit einer Abmahnung dagegen vorgehen. In dieser fordert der Abmahner dazu auf, die Nutzung seines Bildes einzustellen und für Abmahnkosten und entstandene Schäden aufzukommen. Letztere kann man nach entgangenem Gewinn, Verletzergewinn oder einer Lizenzanalogie berechnen, die auf der Honorarempfehlung eines Berufsverbandes für Fotografen basiert. Dabei kann der Abmahner selbst wählen, welche Form von Schadensersatz er einfordert. Ist kein tatsächlicher Schaden entstanden, können also dennoch Kosten für den Abgemahnten anfallen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Zudem liegt häufig die Forderung nach der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vor; der Abgemahnte soll sich bei erneutem Verstoß zur Zahlung einer festgelegten Geldsumme verpflichten.</span></p>
<h3><b>Bildrechte: Abmahnung erhalten &#8211; was tun?</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Wer eine Abmahnung erhält, reagiert darauf meist mit Schock und Unverständnis. Gerade wenn Bilder vermeintlich frei verwendbar waren, erwischt eine Abmahnung Seitenbetreiber oft auf dem falschen Fuß. Hilfe finden Abgemahnte dabei bei einem Fachanwalt für Urheberrecht. Dieser unterstützt bei der Prüfung der Abmahnung und kann oft das Schlimmste abwenden.</span></p>
<h5><b>Abmahner prüfen</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Einige Anwälte versenden massenhaft Fake-Abmahnungen. <strong>Wer diese unterzeichnet und damit die Verletzung der Bildrechte einräumt, verpflichtet sich gleichzeitig zur Zahlung.</strong> Allerdings sind Anwälte nicht eigenmächtig abmahnberechtigt. Die Abmahnung ist immer vom Urheber zu veranlassen. Eine Abmahnung ist nur rechtskräftig, wenn dieser als Abmahner angegeben ist.</span></p>
<h5><b>Gegenstand der Abmahnung</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Als Nächstes ist der Gegenstand der Abmahnung, das verwendete Bild, zu prüfen. Dazu haben Abgemahnte das Recht, einen Nachweis über die Bildrechte vom Abmahner zu fordern. Anhand einer Bilderliste erkennt man schnell, wo das Bild auf der eigenen Webpräsenz liegt.</span></p>
<h5><b>Unterlassungserklärung</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Bedingungen der Unterlassungserklärung sind entscheidend für das weitere Vorgehen. Oft ist die Erklärung des Abmahners jedoch zu weit gegriffen; Seitenbetreiber machen sich durch ihre Unterschrift angreifbar. Daher sollte die Erklärung von einem Anwalt genau geprüft werden.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Ist die Unterlassungserklärung unterschrieben, steht der Abgemahnte in der Pflicht, das abgemahnte Bild aus seiner gesamten Onlinepräsenz zu entfernen: von der eigenen Webseite sowie aus sämtlichen Social-Media-Auftritten. Dabei ist es wichtig, auch die Möglichkeit von Direkt-Links zu unterbinden; das Bild muss komplett von der eigenen Webpräsenz verschwinden. Dazu sollte man es vom Server löschen, sodass keine Zugriffsmöglichkeit irrtümlich zu übersehen ist.</span></p>
<h2><b>Fazit: Bildrechte im Internet &#8211; Sorgfalt macht sich bezahlt!</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Wer von Anfang an die Bildrechte klärt, bietet wenig Angriffsfläche für abmahnwütige Fotografen und Anwälte.</strong> So können horrende Kosten vermieden werden: Abmahnungen kosten schnell mehrere tausend Euro. Kommen gemeinfreie Bilder von <a href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/social-web-ratgeber/">Suchmaschinen</a> oder Bildportalen zu Einsatz, sollte man daher zumindest versuchen, den Uploader zu verifizieren. Eine kurze Nachricht, ein Blick auf das Profil &#8211; mehr braucht es dafür nicht. Komplett auf der sicheren Seite ist jedoch nur, wer die Bildrechte ohne Umwege vom Fotografen erwirbt.</span></p>
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		<item>
		<title>Social Media: Kann ein Hashtag schon Schleichwerbung sein?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Nov 2021 08:00:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Hashtag]]></category>
		<category><![CDATA[Markennamen]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer heute ein neues Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringen will, kommt um die sozialen Medien und damit &#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/schleichwerbung-ratgeber/">Social Media: Kann ein Hashtag schon Schleichwerbung sein?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.onlinemarketingmagazin.de">Online-Marketing Magazin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">Wer heute ein neues Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringen will, kommt um die sozialen Medien und damit den Hashtag nicht herum. Der Einsatz von Hashtags ist aber nicht ganz unproblematisch. Schwierig wird es immer dann, wenn ein Hashtag einen markenrechtlich geschützten Begriff verwendet. <strong>Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit Einsatz von Hashtags auf Social Media und ab wann genau es sich dann um Schleichwerbung handeln könnte.</strong></span></p>
<h2><b>Schleichwerbung umgehen: Klare Kennzeichnung erforderlich</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Bekanntlich darf ein markenrechtlich geschützter Name oder Begriff nicht ohne Einwilligung des Markeninhabers öffentlich verwendet werden. Das gilt auch für den Einsatz als Hashtag. <strong>Neben der Markenrechtsverletzung kann ein Hashtag auch schnell zur Schleichwerbung werden, die nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ebenfalls verboten ist</strong>. Demnach müssen journalistische Beiträge durch entsprechende Kennzeichnung klar von Werbung zu unterscheiden sein. Werbung muss also als solche gekennzeichnet sein, auch auf Social Media-Plattformen. Das wurde in jüngster Zeit vielen Influencern zum Verhängnis, die in ihren Beiträgen Produkte empfehlen und mit einem Marken-Hashtag versehen. Eine Kennzeichnung von Werbung ist also vonnöten, wenn man Schleichwerbung vermeiden möchte.</span></p>
<h2><b>Abmahnung wegen Schleichwerbung</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Mehrere deutsche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Influencer ihre Beiträge, die einen Markennamen als Hashtag verwenden, als Werbung kennzeichnen müssen. <strong>Die Richter bestätigten damit meist Abmahner, die wegen eines Hashtags mit Markennamen hauptsächlich Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt hatten.</strong></span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Beurteilung indes stieß auf ein eher geteiltes Echo. Zum einen wurde darauf verwiesen, dass für digitale Medien die gleichen Regeln gelten müssen, wie für Print und Rundfunk. Fehlt der Anzeigen-Hinweis, handelt es sich um einen Verstoß gegen § 5 UWG. Fällt die Nennung der Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers, kann ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob für den Beitrag Geld fließt oder nicht. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Kritiker dagegen halten es für übertrieben, schon das Taggen von Markennamen als Werbung bzw. Schleichwerbung zu klassifizieren. Ein Gesetzesvorschlag soll künftig für mehr Transparenz sorgen. Dann sollen nur noch Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn dafür eine Vergütung in irgendeiner Form erfolgte.</span></p>
<h2><b>Es gibt Ausnahmen</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Es geht also in erster Linie um den kommerziellen Aspekt. Ein privater Account mit wenigen Followern, der lediglich eine rein private Produktempfehlung ausspricht und dafür den Markennamen als Hashtag verwendet, dürfte kaum Schwierigkeiten bezüglich Schleichwerbung bekommen.</strong> Etwas anderes ist das aber bei gewerblich genutzten Accounts, die eine große Anzahl von Followern haben. Hier kann prinzipiell ein kommerzielles Interesse unterstellt und die Verwendung eines Hashtags mit Markennamen nicht nur als Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung, sondern auch für den Account selbst angesehen werden.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Das gilt besonders dann, wenn die Marke einen großen Bekanntheitsgrad hat und allein der Name für Reichweite sorgen kann. Schwieriger wird es, wenn die Marke eher unbekannt ist oder der Markenname das Produkt beschreibt, wie beispielsweise das bekannte Papiertaschentuch. Hier steht der Markenname inzwischen für das Produkt. Inwieweit diese Fälle als Werbung qualifiziert werden können, hängt von den Umständen der Veröffentlichung ab. Steht beispielsweise der Beitrag im Vordergrund und nicht die Marke, ist ein Verstoß gegen Markenrecht oder das UWG nicht zwangsläufig gegeben.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Wer den Markennamen des Papiertaschentuchs zum Beispiel in Verbindung mit einem Beitrag über Schnupfen nennt, läuft nicht zwangsläufig Gefahr, der Schleichwerbung bezichtigt zu werden.</strong> Steht aber das Papiertaschentuch im Vordergrund des Berichts, steht zugleich auch der Vorwurf der Schleichwerbung im Raum.</span></p>
<h2><b>Eigenwerbung ist erlaubt</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht liegt vor, wenn ein Unternehmen selbst für seine Produkte oder Dienstleistungen mit einem Beitrag auf einer Social Media-Plattform wirbt und den eigenen Marken- oder Unternehmensnamen im Hashtag verwendet. Denn hier ist für jeden Leser erkennbar, dass es sich um Werbung handelt. <strong>Influencer sind dann vom Verdacht der Schleichwerbung frei, wenn sie die Produkte testen und bewerten, statt sie nur zu empfehlen und sie dafür keine Vergütung vom Hersteller erhalten.</strong></span></p>
<h2><b>Fazit Schleichwerbung</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;"><a href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/youtube-optimiert-suche-landing-pages-fuer-hashtags-eingefuehrt/">Hashtags</a> sind unverzichtbar zur Strukturierung der Content-Massen auf Social Media-Plattformen. Wer einen Markennamen, einen Markenbegriff oder einen Markenslogan als Hashtag einsetzt, läuft immer auch Gefahr wegen Schleichwerbung abgemahnt zu werden. Dabei lässt die derzeitige Rechtslage viel Raum für Interpretation. Solange der Gesetzgeber nicht für Klarheit gesorgt hat, ist immer dann Vorsicht geboten, wenn kommerzielle Aspekte eine Rolle spielen. Im Zweifelsfall kann eine Kennzeichnung als Werbung vor viel Ärger und Kosten schützen.</span></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Cookie-Hinweis ist Pflicht auf deiner Website &#8211; aber was muss im Cookies Text stehen?</title>
		<link>https://www.onlinemarketingmagazin.de/cookies-text-ratgeber/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Oct 2021 08:26:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Cookies]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[User]]></category>
		<category><![CDATA[Website]]></category>
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					<description><![CDATA[<p> Laut EU-Richtlinie 2009/136/EG ist die Cookie Meldung verpflichtend. Wenn Du also selbst eine Webseite in Deutschland oder Österreich betreibst, musst &#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/cookies-text-ratgeber/">Der Cookie-Hinweis ist Pflicht auf deiner Website &#8211; aber was muss im Cookies Text stehen?</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.onlinemarketingmagazin.de">Online-Marketing Magazin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;"> Laut EU-Richtlinie 2009/136/EG ist die Cookie Meldung verpflichtend. Wenn Du also selbst eine Webseite in Deutschland oder Österreich betreibst, musst Du diese ebenfalls integrieren. <strong>In dem folgenden Ratgeber erklären wir, warum die Cookies-Hinweis Pflicht so wichtig ist und veranschaulichen was genau in diesen Texten für Cookies stehen muss.</strong></span></p>
<h2><b>Was sind Cookies überhaupt?</b></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Bei Cookies handelt es sich um kleine Dateien. Besuchst man nun eine Webseite, werden diese samt Daten über den User abgespeichert. Das kann recht nützlich sein, wenn sich zum Beispiel Amazon die gespeicherten Artikel im Warenkorb merkt. Das sind die sogenannten sichtbaren Cookies. Es gibt aber auch unsichtbare Cookies. Sie dienen dazu, das Shoppingverhalten zu analysieren. Vielleicht hast Du schon einmal etwas von Google Analytics gehört. Das ist ein wichtiges Tool, um die Kunden und Ihre Wünsche besser zu verstehen und die eigene Webseite dementsprechend anzupassen.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Folgende Arten von Cookies werden unterschieden:</span></p>
<ul>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Notwendige Cookies: zum Beispiel für die oben beschriebene Warenkorbfunktion</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Performance Cookies: Wenn eine Webseite häufiger besucht wird, baut sich diese schneller auf</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Funktions Cookies: Notwendig für die beliebte Funktion &#8222;Angemeldet bleiben&#8220;</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Werbe Cookies: zum Beispiel für Google Analytics</span></li>
</ul>
<p><span style="font-weight: 400;">Hilfreich kann dabei der Cookie Webseite Test sein, den man unter http://www.cookie-checker.com/ aufrufen kann. Hier sieht man, ob und wie viele Cookies auf einer Webseite verwendet werden.</span></p>
<h3><b>So werden Cookies und der Cookie Text richtig auf der eigenen Webseite eingesetzt</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Jeder Besucher einer Webseite muss der Verwendung von Cookies explizit zustimmen. Genauso ist es für Betreiber einer Webseite verpflichtend, Cookie-Banner einzusetzen. Allerdings gibt es sowohl in Deutschland als auch in Österreich mehrere Meinungen über den Einsatz von Cookies, denn die Gesetzeslage dazu ist nicht eindeutig. Nur bei Google AdSense und Double Click ist es eindeutig, dass eine Zustimmung eingeholt werden muss. Betreibt man eine eigene Webseite, schaltest man Cookies am besten standardmäßig aus. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Der Webseitenbesucher hat dann dennoch die Möglichkeit, durch den Cookie-Banner Cookies zu aktivieren. Ein Cookie-Banner ist ein Text für Cookies, wie wir ihn schon in der Einleitung als Beispiel gegeben haben. Daneben ist in der Regel ein Button, wo der Nutzer seine Zustimmung geben kann. <strong>Da der Cookie-Banner mit seinem Text über Cookies bei der Ansicht einer Webseite stört, drücken laut Statistik 95 Prozent der Nutzer auf &#8222;Ich stimme zu&#8220;.</strong> Einen solchen Cookie-Banner musst Du auf Deiner Webseite zwingend aktiviert haben, denn sonst drohen Dir Strafen von bis zu 37.000 Euro. Mit folgender Textvorlage für Cookies machst Du keinen Fehler:</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">&#8222;Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Ich stimme zu“, um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können.&#8220;</span></p>
<p><strong>Wichtig ist vor allem der Text für Cookies, bezüglich des Hinweises auf die Datenschutzerklärung, der nicht fehlen sollte.</strong></p>
<h3><b>Neueste Cookie-Regelungen</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt es eine neue Opt-in genannte Richtlinie. Besucher, die eine Webseite das erste Mal aufrufen, müssen selbst entscheiden können, ob und vor allem welche Cookies verwendet werden. Der Besucher muss die Möglichkeit haben, folgende vier Optionen anzukreuzen:</span></p>
<ul>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Notwendig</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Präferenzen</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Statistiken</span></li>
<li style="font-weight: 400;" aria-level="1"><span style="font-weight: 400;">Marketing</span></li>
</ul>
<p><span style="font-weight: 400;">Ist das auf der Webseite noch nicht aktualisiert, sollte es so schnell wie möglich nachgeholt werden. Gleichzeitig sollte man die Datenschutzerklärung aktualisieren und durch eine Text über Cookies erwähnen, welche Cookies verwendet werden.</span></p>
<h3><b>Anleitung zur Installation des Cookie-Banners und dem Text für Cookies</b></h3>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Am leichtesten gelingt die Installation von Cookie-Bannern und dem passenden Text für Cookies in WordPress oder Joomla.</strong> Für WordPress gibt es zum Beispiel die kostenfreie Erweiterung Cookie Notice für GDPR. Nach der erfolgreichen Installation findest Du das Plugin dann unter Einstellungen/Cookie Notice und kannst hier alle erforderlichen Konfigurationen vornehmen. Auch für Joomla gibt es ein Plugin, CookieHint genannt. Ansonsten kann auch die Webseite Cookieconsent.insites.com hilfreich sein. Hier kann man einen Code generieren, den man auf der eigenen Webseite einbinden kann.</span></p>
<h3><b>Häufig gestellte Fragen zum Cookie</b></h3>
<p><b>Kann man die Cookie-Banner ignorieren?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Mithilfe diverser Browsereinstellungen ist das durchaus möglich. Das &#8222;I dont care about cookies&#8220; genannte Plugin ist dabei besonders hilfreich.</span></p>
<p><b>Wie kann man Cookies im Browser löschen?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Wenn man Chrome öffnet und sich unter die erweiterten Einstellungen begibt, ist es möglich, unter dem Reiter &#8222;Sicherheit und Datenschutz&#8220; Cookies zu löschen.</span></p>
<p><b>Welchen Einfluss haben Cookies auf Google Analytics und Google AdWords?</b></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Sind <a href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/das-ende-der-tracking-cookies-google-stellt-personalisierte-werbung-ein/">Cookies</a> deaktiviert, werden die Besucherzahlen unter Umständen nicht korrekt gezählt. Auch kann man den Standort seiner Besucher nicht mehr einsehen. </span></p>
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		<title>Impressum auf Instagram: Ein unliebsames Thema? Wir sagen euch, was zu beachten ist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ana Jimenez]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2021 08:00:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
		<category><![CDATA[Instagram]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In diesem Ratgeber sagen wir dir, wann Du auf Instagram ein Impressum führen musst, welche Angaben es enthalten sollte und &#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-weight: 400;">In diesem Ratgeber sagen wir dir, wann Du auf Instagram ein Impressum führen musst, welche Angaben es enthalten sollte und vor allem wo Du es am geschicktesten und trotzdem rechtssicher unterbringst.</span></p>
<h2><strong>Wann ist ein Impressum auf Instagram Pflicht?</strong></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Eine Impressumspflicht auf Instagram besteht immer dann, wenn der Account nicht mehr ausschließlich zu privaten Zwecken besteht. Die Schwelle zum dem, was der Gesetzgeber &#8222;geschäftsmäßig&#8220; nennt, ist aber sehr niedrig. Es reicht der gelegentliche Verweis auf eine eigene Website, ein eigenes Unternehmen oder die Dienstleistungen Dritter. Influencer, die selbst Werbung betreiben oder durch Werbeeinblendungen Einkünfte erzielen, sind natürlich eindeutig gewerbsmäßig unterwegs und daher verpflichtet, ein Impressum auf Instagram anzugeben.</span></p>
<h3><strong>Welche Angaben muss das Impressum auf Instagram enthalten?</strong></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Die Vorgaben sind eindeutig und stehen im § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Ein Impressum auf Instagram muss prinzipiell die gleichen Informationen liefern, die auch auf einer Website zu veröffentlichen sind:</span></p>
<ul>
<li><span style="font-weight: 400;">Vor- und Nachname vollständig ausgeschrieben (eventuell der Unternehmensname plus Rechtsform),</span></li>
<li><span style="font-weight: 400;">Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort (ein Postfach ist nicht erlaubt),</span></li>
<li><span style="font-weight: 400;">Kontaktdaten wie Telefon- und Mobil-Nummer, E-Mail-Adresse,</span></li>
<li><span style="font-weight: 400;">eine registrierte Nummer, die eine Identifizierung erlaubt (Umsatzsteueridentifikations-, Handelsregister-, Genossenschaftsregister-, Vereinsregister-Nummer oder sonstige)</span></li>
</ul>
<h3><strong>Wo kann das Impressum stehen?</strong></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber, dass ein Impressum einfach aufzufinden und leicht aufzurufen ist. Es muss folglich durch einen gut sichtbaren Hinweis gekennzeichnet sein. Nun bietet Instagram auf der Account-Startseite kaum Platz, die notwendigen Angaben unterzubringen. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang die sogenannte Zwei-Klick-Regelung erlaubt. Das heißt: Das Instagram-Impressum muss nicht direkt auf der Startseite stehen, sondern lediglich mit zwei Klicks erreichbar sein. Da die meisten Instagram-Nutzer jedoch den kostbaren Ort &#8222;Website&#8220; kaum für einen Impressums-Link &#8222;verschwenden&#8220; möchten, gibt es drei Möglichkeiten:</span></p>
<h5><b>Mit Backlink-Tools eine Zwischenseite einrichten</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Der Link von der Instagram-Startseite führt dann auf diese Zwischenseite, von der aus wiederum andere Webseiten verlinkt werden können &#8211; unter anderem eben auch das Impressum. Das Problem dabei: Streng genommen wird die Zwei-Klick-Regel damit nicht eingehalten, weil dein Nutzer drei Klicks benötigt, um dein Impressum auf Instagram aufzurufen.</span></p>
<h5><b>Eine Umleitungs-URL verwenden</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Möglicherweise stellst Du dir die Frage, warum Du nicht direkt auf deine Website verlinken kannst, auf der ja ein ordnungsgemäßes Impressum steht? Weil der Hinweis auf das Impressum damit nicht deutlich sichtbar wäre. Die Lösung liegt in einer Umleitungs-URL, die auf deine Homepage umleitet, aber den Zusatz Instagram-Impressum trägt. So landen deine Follower auf deiner Website und finden dort auch den Link zum Impressum. Nicht optimal an dieser Lösung sind die ebenfalls drei erforderlichen Klicks.</span></p>
<h5><b>Eine eigene Zwischenseite erstellen</b></h5>
<p><span style="font-weight: 400;">Rechtlich einwandfrei ist die Variante, eine eigene Zwischenseite zu erstellen, die den Namen der eigenen Website plus den Zusatz Instagram-Impressum trägt &#8211; und auf der das Impressum dann auch tatsächlich steht. Da die meisten Nutzer sich kaum dafür interessieren dürften, kann mit Buttons und Vorschaubildern auf die eigentliche Zielseite verwiesen werden. So werden wirklich nur zwei Klicks benötigt, um auf das Instagram-Impressum zu gelangen &#8211; und es können auf dieser Zwischenseite zudem beliebig viele andere Links untergebracht werden.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;"><strong>Wichtig:</strong> Zur nachhaltigen Absicherung eines Instagram-Accounts muss das Instagram-Impressum braucht es eine Datenschutzerklärung als Ergänzung. Dies rührt daher, dass der Europäischen Gerichtshof entschieden hat, das sowohl der Nutzer einer Social Media Fanpage als auch die Plattform selbst für den Datenschutz verantwortlich sind. Vorlagen der Datenschutzerklärung speziell für Social Media findest Du im Netz. Achte darauf, dass diese ausdrücklich als rechtssicher gekennzeichnet sind.</span></p>
<h3><strong>Was kann passieren, wenn ich kein Impressum auf Instagram angebe?</strong></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Im schlimmsten Fall kann die Verletzung der Impressumspflicht richtig viel Geld kosten. Bringen Konkurrenten eine förmliche Abmahnung auf den Weg, dann enthält diese zumeist nicht nur die eigentliche Strafgebühr, sondern auch eine sogenannte Unterlassungserklärung mit weiteren Bußgeldandrohungen und der Aufforderung, diese zu unterschreiben. Hier kann nur eine Rechtsanwalt Abhilfe schaffen &#8211; der für seine Bemühungen natürlich auch bezahlt werden muss. Und schließlich können auch die zuständigen Behörden empfindliche Bußgelder bis zu einer Maximalhöhe von 50.000 Euro verhängen.</span></p>
<h3><strong>Fazit</strong></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Wer sich aus welchen Gründen auch immer, sei es aus Bequemlichkeit oder aus Unwissen, nicht um sein Impressum auf <a href="https://www.onlinemarketingmagazin.de/juengere-zielgruppen-meiden-nach-facebook-nun-auch-zunehmend-instagram/">Instagram</a> kümmert, riskiert empfindliche Strafen. Die deutsche Rechtsprechung betrachtet Verstöße gegen die Impressumspflicht nicht als Kavaliersdelikt, sondern steht im Zweifelsfall eher auf Seiten des abmahnenden Wettbewerbers. Mit unserem Ratgeber kannst Du dein Impressum auf Instagram leicht erstellen und richtig platzieren. So bist Du immer auf der sicheren Seite.</span></p>
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